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Dienstleistung — Vertragsvorlagen

Dienstleistungsverträge regeln Tätigkeiten, bei denen entweder eine bestimmte Tätigkeit (Dienstvertrag, § 611 BGB) oder ein konkretes Ergebnis (Werkvertrag, § 631 BGB) geschuldet wird. Freelancer, Selbstständige und Auftragnehmer sollten Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsziel und Haftung immer schriftlich fixieren. Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer den Erfolg und haftet für Mängel — die Abnahme (§ 640 BGB) ist rechtlich entscheidend. Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Für Freiberufler empfiehlt sich die Vereinbarung eines Abschlagszahlungsplans von 30–50 % vor Projektbeginn, um das Ausfallrisiko zu minimieren. VertragWizard bietet kostenlose Vorlagen für Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag, Honorarvertrag und Fotografenvertrag.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.