Fotografenvertrag — kostenlose Vorlage
Fotografenvertrag für gewerbliche Fotoaufträge — Honorar, Lieferumfang und Nutzungsrechte rechtssicher regeln.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. ein fertiges Ergebnis). Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Wie sichere ich als Freelancer mein Honorar ab?
Durch einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsziel und Verzugszinsen. Eine Anzahlung von 30–50% vor Projektbeginn ist branchenüblich und empfehlenswert.
Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer ausweisen?
Das hängt davon ab, ob du als Kleinunternehmer anerkannt bist (bis ca. €25.000 Jahresumsatz). Kleinunternehmer weisen keine USt aus. Andernfalls gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Warum ein schriftlicher Fotografenvertrag?
Ob Hochzeitsfotografie, Produktfotografie oder Editorial-Shooting — ohne schriftlichen Vertrag entstehen schnell teure Missverständnisse. Wer schuldet wie viele Bilder in welcher Qualität? Wem gehören die Rohdaten? Darf der Fotograf die Bilder für sein Portfolio nutzen? Muss der Auftraggeber beim Shooting anwesend sein? Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten und vermeidet Nachbearbeitungsstreitigkeiten und Urheberrechtsstreitigkeiten.
Nutzungsrechte und Urheberrecht
Das Urheberrecht an Fotos liegt automatisch beim Fotografen (§ 72 UrhG). Ohne ausdrückliche Übertragung im Vertrag darf der Auftraggeber die Fotos nur in dem vereinbarten Umfang nutzen. Regeln Sie daher präzise: Online-Nutzung (Social Media, Website), Print-Nutzung (Flyer, Plakate, Bücher), redaktionelle Nutzung (Magazine, Pressemitteilungen) und ob die Rechte exklusiv oder nicht-exklusiv übertragen werden. Eine zeitliche Befristung der Nutzungsrechte ist ebenfalls möglich.
Lieferumfang und Qualitätsstandards
Definieren Sie im Vertrag den Lieferumfang präzise: Anzahl der gelieferten Bilder (fertig bearbeitet), Bearbeitungsstandards (professionelle Retusche oder einfache Grundbearbeitung), Dateiformat und Auflösung (JPEG in hoher Auflösung, TIFF für Druck), Lieferfrist nach dem Shooting sowie ob Rohdaten (RAW-Files) übergeben werden. Viele Fotografen liefern keine RAW-Dateien; wenn dies gewünscht ist, muss es ausdrücklich vereinbart und gesondert vergütet werden.
Stornokosten und Absagen
Prüfen Sie, was passiert, wenn Shooting oder Hochzeit abgesagt oder verschoben wird. Professionelle Fotografen kalkulieren abgesagte Termine als Verdienstausfall — eine Stornogebühr von 30–80 % des Honorars je nach Kurzfristigkeit ist üblich. Regeln Sie im Vertrag: Ab wann gelten welche Stornogebühren? Wie wird bei Krankheit des Fotografen verfahren? Bei Hochzeiten sollten Sie unbedingt prüfen, ob der Fotograf einen Backup-Fotografen benennen kann.