Untermietvertrag — kostenlose Vorlage
Untervermieten Sie ein Zimmer oder Ihre ganze Wohnung — mit professioneller Vorlage.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr ist die Schriftform sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 550 BGB).
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt und nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt werden.
Wann kann der Vermieter kündigen?
Der Vermieter benötigt ein berechtigtes Interesse, z.B. Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Erlaubnis des Hauptvermieters (§ 540 BGB)
Ohne Erlaubnis des Hauptvermieters darf ein Mieter seine Wohnung nicht untervermieten — das ist der wichtigste Grundsatz beim Untermietvertrag. Verweigert der Hauptvermieter die Erlaubnis ohne berechtigten Grund, kann der Mieter ein Sonderkündigungsrecht geltend machen (§ 540 BGB). Die Erlaubnis sollte schriftlich eingeholt werden. Ein guter Anlass: wenn der Mieter aus beruflichen oder familiären Gründen für eine begrenzte Zeit nicht in der Wohnung ist. Ohne Erlaubnis riskiert der Mieter eine Kündigung des Hauptmietverhältnisses.
Was muss im Untermietvertrag stehen?
Der Untermietvertrag regelt das Verhältnis zwischen Hauptmieter (als Vermieter) und Untermieter. Pflichtangaben: genaue Bezeichnung des untervermieteten Bereichs (gesamte Wohnung oder Zimmer mit Größe), Mietbeginn und -dauer, Miethöhe inkl. Nebenkosten, Kaution, Hausordnung und Kündigungsregelungen. Wichtig: Im Vertrag sollte klargestellt werden, welche Räume und Einrichtungen mitgenutzt werden dürfen (Küche, Bad, Keller) und wie die Nebenkosten aufgeteilt werden.
Miethöhe und Nebenkosten beim Untermieter
Der Hauptmieter darf für die Untermiete keine höhere Gesamtmiete verlangen als er selbst zahlt — das wäre unzulässige Gewinnerzielung aus der Not des Untermieters und kann zu einer fristlosen Kündigung des Hauptmietverhältnisses führen. Die Mietpreisbremse gilt auch für Untervermietungen. Nebenkosten können nach dem tatsächlichen Anteil am Gesamtverbrauch abgerechnet oder als Pauschale vereinbart werden. Transparenz ist hier entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Kündigung des Untermietverhältnisses
Der Untermieter genießt denselben Mieterschutz wie ein direkter Mieter — auch hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von 3 Monaten für den Hauptmieter als Vermieter (§ 573c BGB). Wichtig: Endet das Hauptmietverhältnis, endet grundsätzlich auch das Untermietverhältnis — der Untermieter muss dann ausziehen. Eine Kündigung des Hauptvertrages sollte dem Untermieter unverzüglich mitgeteilt werden. Wer planmäßig nur für begrenzte Zeit untervermieten möchte, sollte eine Befristung mit sachlichem Grund im Vertrag vereinbaren.