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Honorarvertrag — kostenlose Vorlage

Honorarvertrag für freie Mitarbeiter, Künstler und selbstständige Berater.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Honorarvertrag — Vorschau
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HONORARVERTRAG
gemäß §§ 611 ff. BGB
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AUFTRAGGEBER: _______________
_______________
(nachfolgend „Auftraggeber")
AUFTRAGNEHMER: _______________
_______________
(nachfolgend „Auftragnehmer")
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§ 1
AUFTRAGSGEGENSTAND
(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Leistung:
_______________
Leistungszeitraum: _______________
§ 2
HONORAR UND ZAHLUNG
(1) Honorarmodell: Abrechnung nach Tagessatz gegen Nachweis
(2) Honorar: EUR _______________ (zzgl. gesetzlicher USt., sofern Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig)
(3) Zahlungsziel: _______________ Tage netto nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung. Bei Verzug sind Zinsen nach § 288 BGB geschuldet.
§ 3
URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Werken werden vollumfänglich und ausschließlich auf den Auftraggeber übertragen (§ 31 UrhG).
§ 4
SELBSTSTÄNDIGKEIT
(1) Der Auftragnehmer ist selbstständig und freiberuflich tätig. Er ist nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert und keinen Weisungen unterworfen. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
(2) Der Auftragnehmer trägt die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Verantwortung für seine Tätigkeit selbst.
§ 5
VERSCHWIEGENHEIT
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen dieses Auftrages bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben – auch über das Vertragsende hinaus.
§ 6
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Auftraggeber Auftragnehmer
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Auftraggeber) (Unterschrift Auftragnehmer)

Häufige Fragen

Wie schütze ich mich als Auftraggeber vor Scheinselbstständigkeit?+

Durch klare Vertragsformulierungen ohne feste Arbeitszeiten oder Weisungsgebundenheit sowie durch den Nachweis, dass der Honorarnehmer mehrere Auftraggeber hat und eigenes unternehmerisches Risiko trägt.

Muss im Honorarvertrag die Umsatzsteuer erwähnt werden?+

Ja, sinnvollerweise — regeln Sie, ob der Preis "zzgl. gesetzlicher MwSt." oder als Bruttobetrag gilt, da sich sonst bei Kleinunternehmern schnell Missverständnisse über die Rechnungsstellung ergeben.

Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag?+

Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. ein fertiges Ergebnis). Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis.

Wie sichere ich als Freelancer mein Honorar ab?+

Durch einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsziel und Verzugszinsen. Eine Anzahlung von 30–50% vor Projektbeginn ist branchenüblich und empfehlenswert.

Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer ausweisen?+

Das hängt davon ab, ob du als Kleinunternehmer anerkannt bist (bis ca. €25.000 Jahresumsatz). Kleinunternehmer weisen keine USt aus. Andernfalls gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Honorarvertrag: Für welche Berufsgruppen?

Ein Honorarvertrag regelt die Vergütung freiberuflicher Leistungen von Ärzten, Architekten, Anwälten, Steuerberatern, Lehrern, Journalisten, Grafikern, Musikern und anderen Freiberuflern. Im Gegensatz zu Angestellten schulden Honorarempfänger keine persönliche Anwesenheit zu festen Zeiten — sie schulden ein Ergebnis oder eine Dienstleistung. Der Honorarvertrag stellt klar, dass kein Arbeitsvertrag vorliegt (keine Scheinselbstständigkeit).

Scheinselbstständigkeit: Risiko und Abgrenzung

Das größte Risiko beim Honorarvertrag ist die rechtliche Einstufung als Scheinselbstständigkeit durch Sozialversicherungsträger oder das Finanzamt. Scheinselbstständig ist, wer wie ein Arbeitnehmer tätig ist (feste Arbeitszeiten, Weisungsgebundenheit, kein unternehmerisches Risiko, kein eigenes Büro), aber als Selbstständiger abgerechnet wird. Folge: Der Auftraggeber wird rückwirkend zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet. Schützen Sie sich durch klare Formulierungen zur Selbstständigkeit und mehrere Auftraggeber.

Honorarrechnung und Umsatzsteuer

Freiberufler, die keine Kleinunternehmer sind (Jahresumsatz über ca. 22.000 €), müssen 19 % (ggf. 7 %) Umsatzsteuer auf ihre Leistungen in Rechnung stellen. Der Vertrag sollte daher regeln, ob der vereinbarte Preis "zzgl. gesetzliche MwSt." oder als Bruttobetrag gilt. Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und müssen dies auf der Rechnung vermerken. Vergessen Sie nicht: Auch Honorarzahlungen unterliegen der Einkommensteuer und sind in der Steuererklärung anzugeben.

Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Bei kreativen Berufen (Design, Text, Musik, Softwareentwicklung) ist die Regelung der Urheberrechte entscheidend. Das Urheberrecht entsteht automatisch beim Schöpfer des Werkes — ohne ausdrückliche Übertragung bleiben alle Rechte beim Urheber. Im Honorarvertrag muss daher klar geregelt sein, welche Nutzungsrechte übertragen werden (ausschließlich oder einfach, zeitlich und räumlich begrenzt oder unbeschränkt, für welche Zwecke).

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