Nachhilfevertrag — kostenlose Vorlage
Professioneller Nachhilfe-Vertrag zwischen Lehrer und Schüler — einfach, klar und rechtssicher.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Muss ich als Nachhilfelehrer bei Unterrichtsausfall trotzdem bezahlt werden?
Das hängt von der vertraglich vereinbarten Ausfallregelung ab — üblich ist eine kostenlose Absage bis 24 oder 48 Stunden vorher, danach wird meist das volle oder halbe Honorar fällig.
Kann ich als Schüler den Vertrag selbst unterschreiben?
Nur, wenn du volljährig bist. Bei minderjährigen Schülern müssen die Erziehungsberechtigten als Vertragspartei unterschreiben (§ 107 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen Werk- und Dienstvertrag?
Beim Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer einen bestimmten Erfolg (z.B. ein fertiges Ergebnis). Beim Dienstvertrag schuldet er nur die Tätigkeit selbst, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Wie sichere ich als Freelancer mein Honorar ab?
Durch einen schriftlichen Vertrag mit klarer Leistungsbeschreibung, Zahlungsziel und Verzugszinsen. Eine Anzahlung von 30–50% vor Projektbeginn ist branchenüblich und empfehlenswert.
Muss ich als Freelancer Umsatzsteuer ausweisen?
Das hängt davon ab, ob du als Kleinunternehmer anerkannt bist (bis ca. €25.000 Jahresumsatz). Kleinunternehmer weisen keine USt aus. Andernfalls gilt der reguläre Umsatzsteuersatz von 19%.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Nachhilfevertrag: Dienstvertrag, kein Erfolgsversprechen
Ein Nachhilfevertrag ist rechtlich ein Dienstvertrag (§ 611 BGB): Die Lehrkraft schuldet sorgfältigen, fachlich fundierten Unterricht — nicht aber ein bestimmtes Ergebnis wie eine bessere Note oder das Bestehen einer Prüfung. Diese Abgrenzung ist wichtig, weil sie verhindert, dass Eltern oder Schüler bei ausbleibendem Notenerfolg Ansprüche gegen die Lehrkraft geltend machen können — vorausgesetzt, der Unterricht wurde tatsächlich und gewissenhaft erteilt.
Vertragspartner bei minderjährigen Schülern
Ist der Schüler oder die Schülerin minderjährig, kann er oder sie den Vertrag nicht allein wirksam abschließen (§ 107 BGB) — Vertragspartner der Lehrkraft sind die Erziehungsberechtigten, die auch für die Zahlung des Honorars haften. Der Name des Erziehungsberechtigten sollte daher im Vertrag als Vertragspartei stehen, nicht nur als Kontaktperson. Bei volljährigen Schülern (z. B. Abiturienten, Studierenden) kann dagegen direkt mit dem Schüler selbst kontrahiert werden.
Honorar, Ausfallregelung und Zahlungsweise
Legen Sie im Vertrag eindeutig fest, was bei kurzfristigen Absagen gilt — das ist die häufigste Streitquelle bei Nachhilfeverträgen. Übliche Regelungen: kostenlose Absage bis 24 oder 48 Stunden vorher, danach volle oder hälftige Vergütung als Ausfallhonorar. Ebenso wichtig: die Zahlungsweise (monatlich im Voraus oder nach jeder Einheit) und ob Anfahrtskosten bei Unterricht vor Ort gesondert abgerechnet werden. Eine klare Regelung schützt beide Seiten vor Missverständnissen über offene Zahlungen.
Steuerliche Behandlung des Nachhilfehonorars
Einnahmen aus Nachhilfeunterricht sind grundsätzlich einkommensteuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Nebenberufliche Lehrtätigkeit im Auftrag einer gemeinnützigen Einrichtung oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft kann von der Übungsleiterpauschale profitieren (§ 3 Nr. 26 EStG, 3.000 € pro Jahr steuerfrei, Stand 2024) — reiner privater Nachhilfeunterricht auf eigene Rechnung erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht und ist normal zu versteuern. Bei regelmäßigen, höheren Einnahmen empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.