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Mietvertrag Wohnung — kostenlose Vorlage

5.0(1 Bewertungen)

Vollständiger Mietvertrag für Wohnungen — alle Pflichtangaben nach BGB.

Max. 3 Nettokaltmieten nach §551 BGB

Nur bei tatsächlichem Renovierungsbedarf — starre Quotenklauseln sind unwirksam.

Empfehlung: max. 150 € je Einzelreparatur, max. 8 % der Jahresmiete gesamt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Mietvertrag Wohnung — Vorschau
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MIETVERTRAG FÜR WOHNRÄUME
gemäß §§ 535 ff. BGB
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VERMIETER: _______________
_______________
(nachfolgend „Vermieter")
MIETER: _______________
_______________
(nachfolgend „Mieter")
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PRÄAMBEL
Der Vermieter ist Eigentümer bzw. verfügungsberechtigter Verwalter der nachstehend bezeichneten Wohnräume. Die Parteien schließen auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen einen Wohnraummietvertrag gemäß §§ 535 ff. BGB ab.
§ 1
MIETGEGENSTAND
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter die Wohnung in der
_______________
mit einer Wohnfläche von ca. _______________ m² und _______________ Zimmer(n).
(2) Zur Mietsache gehören ferner:
_______________ Stellplatz/Stellplätze
(3) Der Zustand der Mietsache wird im beiderseitig unterzeichneten Übergabeprotokoll dokumentiert, das Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 2
MIETDAUER
(1) Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Bei einem unbefristeten Mietverhältnis gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Die Kündigung bedarf stets der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB).
§ 3
MIETZINS UND NEBENKOSTEN
(1) Die monatliche Nettokaltmiete beträgt EUR _______________.
(2) Zusätzlich zur Kaltmiete sind monatliche Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von EUR _______________ gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu entrichten. Über diese Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet.
(3) Die Gesamtmiete (Warmmiete) beläuft sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf EUR _______________ monatlich.
(4) Die Miete ist jeweils bis zum dritten Werktag eines jeden Monats im Voraus auf das vom Vermieter benannte Konto zu überweisen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geschuldet.
§ 4
MIETKAUTION
(1) Der Mieter leistet eine Barkaution in Höhe von EUR _______________ (§ 551 BGB). Diese darf die dreifache Monatsnettokaltmiete nicht übersteigen.
(2) Die Kaution ist in drei gleichen Monatsraten fällig, beginnend mit dem ersten Mietmonat. Der Vermieter legt die Kaution auf einem insolvenzfesten Konto zinsbringend an (§ 551 Abs. 3 BGB).
(3) Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution zuzüglich anteiliger Zinsen zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Gegenforderungen des Vermieters bestehen. Die Prüfungsfrist beträgt bis zu sechs Monate.
§ 5
NEBENKOSTEN UND BETRIEBSKOSTEN
(1) Als umlagefähige Betriebskosten gelten die in § 2 BetrKV genannten Kosten, insbesondere Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Aufzug, Hausreinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Gebäudeversicherung sowie Heizkosten.
(2) Heizkosten werden nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) verbrauchsabhängig abgerechnet.
§ 6
TIERHALTUNG
(1) Das Halten von Haustieren ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Die Zustimmung kann aus sachlichen Gründen verweigert werden..
§ 7
SCHÖNHEITSREPARATUREN UND INSTANDHALTUNG
(1) Schönheitsreparaturen obliegen dem Vermieter. Der Mieter ist zu deren Durchführung nicht verpflichtet.
(2) Kleinreparaturen bis zu einem Betrag von EUR _______________ je Einzelfall und EUR 500 je Kalenderjahr trägt der Mieter selbst. Darüber hinausgehende Instandhaltungsmaßnahmen obliegen dem Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB).
(3) Bauliche Veränderungen und Umbauten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Auszug ist der vorherige Zustand auf Verlangen des Vermieters wiederherzustellen.
§ 8
PFLICHTEN DES MIETERS
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln, bestimmungsgemäß zu nutzen und auf eigene Kosten sauber zu halten.
(2) Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen (§ 536c BGB). Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht haftet der Mieter für entstandene Folgeschäden.
(3) Der Mieter ist verpflichtet, Handwerker und beauftragte Personen des Vermieters zur Durchführung notwendiger Reparaturen und Besichtigungen nach rechtzeitiger Ankündigung in die Wohnung zu lassen.
§ 9
KÜNDIGUNG
(1) Die Kündigung des unbefristeten Mietverhältnisses bedarf der Schriftform und muss dem anderen Teil spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zugehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu sein (§ 573c Abs. 1 BGB).
(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§§ 543, 569 BGB).
§ 10
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die Mietsache zuständige Amtsgericht zuständig.
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Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt; jede Partei erhält ein Exemplar.
Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Vermieter Mieter
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Vermieter) (Unterschrift Mieter)

Häufige Fragen

Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?+

Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr ist die Schriftform sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 550 BGB).

Wie hoch darf die Mietkaution sein?+

Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt und nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt werden.

Wann kann der Vermieter kündigen?+

Der Vermieter benötigt ein berechtigtes Interesse, z.B. Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Pflichtangaben im Mietvertrag

Ein Wohnraummietvertrag muss nach § 550 BGB bei einer Laufzeit über einem Jahr zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Zu den Pflichtangaben zählen: vollständige Daten beider Parteien, genaue Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Etage, Lage), die Wohnfläche in Quadratmetern, Beginn des Mietverhältnisses, Höhe der Nettokaltmiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie Höhe und Zahlungsmodalitäten der Kaution. Fehlen wesentliche Angaben, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Mietkaution: Höhe und Rückgabe (§ 551 BGB)

Die Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Entscheidend: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem Treuhandkonto oder in einem Sparbuch anlegen und verzinsen. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter in der Regel 3–6 Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben — sofern keine offenen Forderungen bestehen. Zieht er die Rückgabe auf Dauer hin, kann der Mieter klagen.

Schönheitsreparaturen: Was ist wirksam?

Die Rechtsprechung des BGH hat viele Standard-Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt. Unwirksam sind insbesondere: starre Fristen (z.B. „alle 3 Jahre streichen"), Endrenovierungsklauseln ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands, und Klauseln, die unrenoviert übergebene Wohnungen betreffen. Wirksam bleibt die Übertragung von Schönheitsreparaturen nur, wenn die Wohnung beim Einzug frisch renoviert übergeben wurde und die Klausel flexible Fristen enthält.

Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten müssen im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden — ohne Vereinbarung schuldet der Mieter keine Nebenkosten. Umlagefähig sind nur die in § 2 BetrKV aufgeführten Positionen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.). Die Jahresabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — andernfalls kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.

Kündigung des Mietvertrags

Der Mieter kann ein unbefristetes Mietverhältnis immer mit 3 Monaten Frist zum Monatsende kündigen (§ 573c BGB) — kürzere Fristen im Vertrag sind unwirksam. Der Vermieter braucht dagegen ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter je nach Mietdauer auf bis zu 9 Monate.