Mietvertrag Wohnung — kostenlose Vorlage
Vollständiger Mietvertrag für Wohnungen — alle Pflichtangaben nach BGB.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr ist die Schriftform sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 550 BGB).
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt und nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt werden.
Wann kann der Vermieter kündigen?
Der Vermieter benötigt ein berechtigtes Interesse, z.B. Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Pflichtangaben im Mietvertrag
Ein Wohnraummietvertrag muss nach § 550 BGB bei einer Laufzeit über einem Jahr zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Zu den Pflichtangaben zählen: vollständige Daten beider Parteien, genaue Bezeichnung der Mietwohnung (Adresse, Etage, Lage), die Wohnfläche in Quadratmetern, Beginn des Mietverhältnisses, Höhe der Nettokaltmiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie Höhe und Zahlungsmodalitäten der Kaution. Fehlen wesentliche Angaben, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Mietkaution: Höhe und Rückgabe (§ 551 BGB)
Die Mietkaution ist gesetzlich auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB). Entscheidend: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen auf einem Treuhandkonto oder in einem Sparbuch anlegen und verzinsen. Nach Ende des Mietverhältnisses hat der Vermieter in der Regel 3–6 Monate Zeit, die Kaution zurückzugeben — sofern keine offenen Forderungen bestehen. Zieht er die Rückgabe auf Dauer hin, kann der Mieter klagen.
Schönheitsreparaturen: Was ist wirksam?
Die Rechtsprechung des BGH hat viele Standard-Schönheitsreparaturklauseln für unwirksam erklärt. Unwirksam sind insbesondere: starre Fristen (z.B. „alle 3 Jahre streichen"), Endrenovierungsklauseln ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands, und Klauseln, die unrenoviert übergebene Wohnungen betreffen. Wirksam bleibt die Übertragung von Schönheitsreparaturen nur, wenn die Wohnung beim Einzug frisch renoviert übergeben wurde und die Klausel flexible Fristen enthält.
Nebenkosten und Betriebskostenabrechnung
Betriebskosten müssen im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden — ohne Vereinbarung schuldet der Mieter keine Nebenkosten. Umlagefähig sind nur die in § 2 BetrKV aufgeführten Positionen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.). Die Jahresabrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen — andernfalls kann der Vermieter keine Nachzahlung verlangen.
Kündigung des Mietvertrags
Der Mieter kann ein unbefristetes Mietverhältnis immer mit 3 Monaten Frist zum Monatsende kündigen (§ 573c BGB) — kürzere Fristen im Vertrag sind unwirksam. Der Vermieter braucht dagegen ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB), zum Beispiel Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist verlängert sich für den Vermieter je nach Mietdauer auf bis zu 9 Monate.