MIETVERTRAG FÜR EIN _______________
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VERMIETER: _______________
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(nachfolgend „Vermieter")
MIETER: _______________
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(nachfolgend „Mieter")
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PRÄAMBEL
Der Vermieter ist Eigentümer des nachstehend bezeichneten Hausgrundstücks und beabsichtigt, dieses zu Wohnzwecken zu vermieten. Die Parteien schließen den nachfolgenden Mietvertrag auf Grundlage der §§ 535 ff. BGB ab.
(1) Der Vermieter vermietet dem Mieter das _______________
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mit einer Wohnfläche von ca. _______________ m².
(2) Zur Mietsache gehören ferner:
– sämtliche Nebenräume, Keller und Dachboden, soweit vorhanden
– _______________ Kfz-Stellplatz/Stellplätze
– der zum Grundstück gehörende Garten und die Außenanlagen
(3) Der Zustand der Mietsache wird im beiderseitig unterzeichneten Übergabeprotokoll festgehalten, das integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 2
MIETDAUER UND KÜNDIGUNG
(1) Das Mietverhältnis beginnt am _______________ und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Die ordentliche Kündigung richtet sich nach § 573c BGB. Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt drei Monate; für den Vermieter verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren Mietdauer um jeweils drei Monate. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB).
(3) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach §§ 543, 569 BGB unberührt.
§ 3
MIETZINS UND NEBENKOSTEN
(1) Die monatliche Nettokaltmiete beträgt EUR _______________.
(2) Zusätzlich zur Kaltmiete sind Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV in Höhe von monatlich EUR _______________ als Vorauszahlung zu leisten. Die jährliche Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Anfall.
(3) Die Gesamtmiete beläuft sich auf EUR _______________ monatlich.
(4) Die Miete ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, auf das vom Vermieter angegebene Konto zu überweisen.
(1) Der Mieter leistet eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von EUR _______________ (§ 551 BGB), die die dreifache Monatsnettokaltmiete nicht überschreiten darf.
(2) Die Kaution ist in drei gleichen monatlichen Raten, beginnend mit dem ersten Mietmonat, zu entrichten. Der Vermieter legt sie insolvenzfest und zinsbringend an.
§ 5
GARTEN, AUßENANLAGEN UND WINTERDIENST
(1) Die Pflege des Gartens und der Außenanlagen obliegt dem Vermieter.
(2) Der Winterdienst verbleibt beim Vermieter oder wird durch diesen beauftragt.
§ 6
INSTANDHALTUNG UND SCHÖNHEITSREPARATUREN
(1) Der Vermieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietsache verpflichtet (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Kleinreparaturen bis EUR 100 je Einzelfall und EUR 500 je Kalenderjahr trägt der Mieter.
(2) Schönheitsreparaturen obliegen dem Vermieter; der Mieter ist hierzu nicht verpflichtet.
(3) Bauliche Veränderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter auf Verlangen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
(1) Das Halten von Haustieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet..
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gilt anstelle dieser die gesetzliche Regelung; im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam (salvatorische Klausel).
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Belegenheitsort der Mietsache.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Vermieter Mieter
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(Unterschrift Vermieter) (Unterschrift Mieter)