Mietvertrag Garage — kostenlose Vorlage
Mietvertrag für Garage, Stellplatz oder Carport — einfach und rechtssicher.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Brauche ich für eine Garage einen schriftlichen Mietvertrag?
Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen — ohne schriftliche Regelung lassen sich Miethöhe, Kündigungsfrist und Nutzungsrechte im Streitfall kaum beweisen.
Kann die Garage separat von der Wohnung gekündigt werden?
Nur, wenn sie als eigenständiges Mietverhältnis abgeschlossen wurde. Ist sie fester Bestandteil des Wohnungsmietvertrags, unterliegt sie demselben Kündigungsschutz wie die Wohnung.
Muss ein Mietvertrag schriftlich sein?
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden. Aus Beweisgründen empfiehlt sich jedoch immer die Schriftform. Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit über einem Jahr ist die Schriftform sogar gesetzlich vorgeschrieben (§ 550 BGB).
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Die Kaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Sie muss getrennt vom Vermietervermögen verzinslich angelegt und nach Ende der Mietzeit zurückgezahlt werden.
Wann kann der Vermieter kündigen?
Der Vermieter benötigt ein berechtigtes Interesse, z.B. Eigenbedarf oder erhebliche Pflichtverletzungen des Mieters. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Mietdauer 3 bis 9 Monate.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Garage, Stellplatz oder Carport — was gilt rechtlich?
Die Vermietung einer Garage, eines Außenstellplatzes oder Carports unterliegt nicht dem sozialen Mieterschutz des Wohnraummietrechts, sondern dem allgemeinen Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) — unabhängig davon, ob das Objekt zusammen mit einer Wohnung oder separat vermietet wird. Das bedeutet: Vermieter haben deutlich mehr Gestaltungsfreiheit bei Kündigungsfristen und Mietanpassungen als bei Wohnraum. Ein schriftlicher Vertrag ist trotzdem sinnvoll, um Nutzung, Miethöhe und Pflichten eindeutig festzuhalten.
Getrennt oder gekoppelt an den Wohnungsmietvertrag?
Entscheidend ist, ob die Garage rechtlich eigenständig oder als Teil des Wohnungsmietvertrags vermietet wird. Ist sie eigenständig vermietet, kann sie unabhängig von der Wohnung mit kurzer Frist gekündigt werden — häufig genügt ein Monat. Ist sie fester Bestandteil des Wohnraummietvertrags, gilt für sie derselbe Kündigungsschutz wie für die Wohnung, und eine isolierte Kündigung nur der Garage ist in der Regel unwirksam. Diese Zuordnung sollte im Vertrag ausdrücklich klargestellt werden.
Nutzung und zulässige Einschränkungen
Der Vertrag sollte festlegen, wofür die Garage genutzt werden darf: ausschließlich zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs oder auch als Lager- bzw. Abstellraum. Ohne ausdrückliche Erlaubnis ist eine Nutzung als Werkstatt, Lager für brennbare Stoffe oder dauerhafter Stauraum für Dritte oft vertragswidrig und kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Auch die Anzahl der Schlüssel, die Torsteuerung (Fernbedienung, Chip) und etwaige Pflichten zur Schneeräumung vor der Zufahrt gehören in eine vollständige Regelung.
Haftung und Kaution
Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden am abgestellten Fahrzeug, sofern keine ausdrückliche Bewachungspflicht vereinbart wurde — ein entsprechender Haftungsausschluss im Vertrag ist zulässig. Für Personenschäden kann die Haftung dagegen nicht wirksam ausgeschlossen werden. Eine Kaution ist bei Garagen- oder Stellplatzverträgen nicht gesetzlich vorgeschrieben (anders als die Drei-Monats-Grenze bei Wohnraum), wird aber häufig in Höhe von ein bis zwei Monatsmieten vereinbart, um Mietrückstände oder Schäden abzusichern.