VertragWizardVertrag erstellen
marketing

Sponsoring Vertrag — kostenlose Vorlage

Sponsoringvertrag zwischen Sponsor und Gesponserten für Events, Sport oder Medien.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Sponsoring Vertrag — Vorschau
0%
ENTWURF
0/11 Felder ausgefüllt
SPONSORINGVERTRAG
gemäß §§ 311, 241 BGB i. V. m. §§ 305 ff. BGB
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
SPONSOR: _______________
_______________
(nachfolgend „Sponsor")
GESPONSERTER: _______________
_______________
(nachfolgend „Gesponserter")
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
PRÄAMBEL
Sponsoring ist ein Instrument der Unternehmenskommunikation, bei dem der Sponsor Leistungen (Geld, Sachmittel, Dienstleistungen) erbringt und der Gesponsorte dafür kommunikative Gegenleistungen gewährt. Dieser Vertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten beider Parteien auf Basis des Prinzips der Leistung und Gegenleistung. Er begründet kein Gesellschafts- oder Arbeitsverhältnis.
§ 1
SPONSORINGLEISTUNG UND LAUFZEIT
(1) Art des Sponsorings: Kombiniertes Sponsoring — der Sponsor erbringt sowohl finanzielle als auch sachliche Leistungen.
(2) Finanzielle Sponsoringleistung: _______________ EUR (Bruttobetrag inkl. etwaiger Mehrwertsteuer).
(4) Der Sponsoringzeitraum beginnt am _______________ und endet am _______________. Jede Verlängerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 2
GEGENLEISTUNGEN DES GESPONSERTEN
(1) Als Gegenleistung für die Sponsoringleistung erbringt der Gesponsorte folgende kommunikative und präsentatorische Leistungen: _______________.
(2) Der Gesponsorte sichert zu, die vereinbarten Gegenleistungen vollständig, fristgerecht und in einem dem Sponsoring angemessenen professionellen Umfang zu erbringen.
(3) Leistungsnachweise (Fotos, Reichweitendaten, Berichte) sind dem Sponsor auf Anforderung, mindestens jedoch nach Abschluss jeder Veranstaltung oder zum Ende des Sponsoringzeitraums, zu übermitteln.
§ 3
LOGO- UND MARKENNUTZUNG
(1) Der Gesponsorte räumt dem Sponsor ein einfaches Recht ein, den Namen und das Logo des Sponsors im Rahmen der vereinbarten Gegenleistungen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: Trikots, Banner, Websites, Social-Media-Kanäle und Veranstaltungsmaterialien des Gesponserten.
(2) Der Sponsor stellt dem Gesponserten die Markenmaterialien (Logos in druckfähiger Qualität, CI-Richtlinien) rechtzeitig zur Verfügung. Der Gesponsorte verpflichtet sich, die Markenrichtlinien des Sponsors einzuhalten.
(3) Umgekehrt räumt der Sponsor dem Gesponserten das Recht ein, die Zusammenarbeit in eigenen Kommunikationsmaßnahmen zu kommunizieren (z. B. „Gesponsert von _______________").
§ 4
EXKLUSIVITÄT
(1) Dieses Sponsoring wird als Exklusiv-Sponsoring vereinbart. Der Gesponsorte nimmt für den gesamten Sponsoringzeitraum keine weiteren Sponsoringpartner an.
(2) Die Exklusivitäts-Prämie ist im vereinbarten Betrag enthalten. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt den Sponsor zur fristlosen außerordentlichen Kündigung sowie zur Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen.
§ 5
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Der Sponsoringbetrag ist gemäß folgender Vereinbarung zu leisten: Bei Vertragsunterzeichnung: 50 %; verbleibende 50 % zum Beginn des Hauptsponsoring-Ereignisses. Abweichende Zahlungspläne können schriftlich vereinbart werden.
(2) Sachmittelleistungen sind zu Beginn des Sponsoringzeitraums zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6
KÜNDIGUNG
(1) Ordentliche Kündigung: Dieser Vertrag endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Sponsoringzeitraums. Eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist ausgeschlossen.
(2) Außerordentliche Kündigung: Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Gesponsorte in eine schwere öffentliche Kontroverse gerät, die den Sponsor in erheblichem Maße in Misskredit bringen würde (Image-Klausel), oder wenn der Sponsor seine Zahlungspflichten dauerhaft nicht erfüllt.
(3) Im Kündigungsfall werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet; nicht erbrachte Leistungen sind nicht zu vergüten.
§ 7
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Sponsors.
━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Sponsor Gesponserter
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift / Stempel) (Unterschrift / Stempel)

Häufige Fragen

Ist Sponsoring steuerlich absetzbar?+

Für den Sponsor in der Regel ja, als Betriebsausgabe, sofern eine angemessene Gegenleistung wie Werbewirkung vorliegt — der Vertrag sollte Leistung und Gegenleistung deshalb klar dokumentieren.

Kann Exklusivität im Sponsoring-Vertrag vereinbart werden?+

Ja — von keiner Exklusivität über Branchenexklusivität bis zur vollständigen Exklusivität ist alles frei vereinbar; je höher die Exklusivität, desto höher üblicherweise der Sponsoringbetrag.

Was muss in einem Influencer-Vertrag geregelt werden?+

Die zu erstellenden Inhalte und Formate, Plattformen, Veröffentlichungszeitpunkte, Vergütung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten (#Werbung/#Anzeige), Exklusivitätsregelungen und Haftung bei Rechtsverstößen.

Muss Werbung auf Social Media gekennzeichnet werden?+

Ja, unbedingt. Bezahlte Kooperationen müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Produkte, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Verstöße können mit Abmahnungen und Bußgeldern geahndet werden.

Wem gehören die erstellten Inhalte?+

Das muss im Vertrag geregelt werden. Standardmäßig hält der Ersteller das Urheberrecht. Im Vertrag sollte die Lizenzierung der Nutzungsrechte (Dauer, Plattformen, Nutzungsart, Exklusivität) klar definiert sein.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Sponsoring vs. Spende: Der rechtliche Unterschied

Sponsoring ist ein Gegenleistungsgeschäft: Der Sponsor gibt Geld oder Sachleistungen und erhält dafür Werbeleistungen (Logoplacierung, Erwähnung, Tickets). Eine Spende dagegen ist unentgeltlich — ohne Gegenleistung. Für Sponsoren ist die steuerliche Behandlung wichtig: Sponsoring-Ausgaben sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn eine konkrete Gegenleistung vereinbart ist. Spenden an gemeinnützige Organisationen sind zwar steuerlich absetzbar, aber nur begrenzt und unter strengeren Voraussetzungen.

Leistungen und Gegenleistungen klar definieren

Der Sponsoring-Vertrag muss beide Seiten klar regeln: Was leistet der Sponsor (Betrag in Euro, Sachleistungen, Dienstleistungen)? Was leistet der Gesponserte (Logopositionierung auf Trikot/Banner/Website, Erwähnung in Social Media, VIP-Karten, Interviews, Exklusivitätsrechte)? Größe, Position und Verwendung des Logos müssen spezifiziert werden. Vertragsstrafen bei Nichterfüllung (z.B. Logo nicht sichtbar bei Übertragung) schützen den Sponsor.

Exklusivität und Konkurrenzschutz

Viele Sponsoren zahlen Aufschläge für Exklusivität in ihrer Branche — z.B. "einziger Sportartikelhersteller" oder "einziges Bier". Diese Exklusivitätsklausel muss klar definieren, was "Branche" bedeutet und welche Konkurrenten eingeschlossen sind. Verstößt der Gesponserte gegen die Exklusivität (z.B. durch einen verdeckten Deal mit einem Konkurrenten), sollte der Sponsor Schadensersatz und Sonderkündigungsrecht haben.

Kündigung bei Imageschäden

Ein oft vergessener Punkt: Was passiert, wenn der Gesponserte in einen Skandal verwickelt wird? Professionelle Sponsoring-Verträge enthalten "Morality Clauses" — das Recht des Sponsors zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Gesponserte in eine Affäre verwickelt ist, die den Ruf des Sponsors schädigt. Umgekehrt sollte auch der Gesponserte ein Recht haben, den Vertrag zu kündigen, wenn der Sponsor in schwere Kritik gerät.

Ähnliche Verträge

Influencer VertragKooperationsvertragSocial Media VertragAffiliate Vertrag