gemäß §§ 311, 241 BGB i. V. m. §§ 305 ff. BGB
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SPONSOR: _______________
_______________
(nachfolgend „Sponsor")
GESPONSERTER: _______________
_______________
(nachfolgend „Gesponserter")
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PRÄAMBEL
Sponsoring ist ein Instrument der Unternehmenskommunikation, bei dem der Sponsor Leistungen (Geld, Sachmittel, Dienstleistungen) erbringt und der Gesponsorte dafür kommunikative Gegenleistungen gewährt. Dieser Vertrag regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten beider Parteien auf Basis des Prinzips der Leistung und Gegenleistung. Er begründet kein Gesellschafts- oder Arbeitsverhältnis.
§ 1
SPONSORINGLEISTUNG UND LAUFZEIT
(1) Art des Sponsorings: Kombiniertes Sponsoring — der Sponsor erbringt sowohl finanzielle als auch sachliche Leistungen.
(2) Finanzielle Sponsoringleistung: _______________ EUR (Bruttobetrag inkl. etwaiger Mehrwertsteuer).
(4) Der Sponsoringzeitraum beginnt am _______________ und endet am _______________. Jede Verlängerung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.
§ 2
GEGENLEISTUNGEN DES GESPONSERTEN
(1) Als Gegenleistung für die Sponsoringleistung erbringt der Gesponsorte folgende kommunikative und präsentatorische Leistungen: _______________.
(2) Der Gesponsorte sichert zu, die vereinbarten Gegenleistungen vollständig, fristgerecht und in einem dem Sponsoring angemessenen professionellen Umfang zu erbringen.
(3) Leistungsnachweise (Fotos, Reichweitendaten, Berichte) sind dem Sponsor auf Anforderung, mindestens jedoch nach Abschluss jeder Veranstaltung oder zum Ende des Sponsoringzeitraums, zu übermitteln.
§ 3
LOGO- UND MARKENNUTZUNG
(1) Der Gesponsorte räumt dem Sponsor ein einfaches Recht ein, den Namen und das Logo des Sponsors im Rahmen der vereinbarten Gegenleistungen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere: Trikots, Banner, Websites, Social-Media-Kanäle und Veranstaltungsmaterialien des Gesponserten.
(2) Der Sponsor stellt dem Gesponserten die Markenmaterialien (Logos in druckfähiger Qualität, CI-Richtlinien) rechtzeitig zur Verfügung. Der Gesponsorte verpflichtet sich, die Markenrichtlinien des Sponsors einzuhalten.
(3) Umgekehrt räumt der Sponsor dem Gesponserten das Recht ein, die Zusammenarbeit in eigenen Kommunikationsmaßnahmen zu kommunizieren (z. B. „Gesponsert von _______________").
(1) Dieses Sponsoring wird als Exklusiv-Sponsoring vereinbart. Der Gesponsorte nimmt für den gesamten Sponsoringzeitraum keine weiteren Sponsoringpartner an.
(2) Die Exklusivitäts-Prämie ist im vereinbarten Betrag enthalten. Ein Verstoß gegen diese Klausel berechtigt den Sponsor zur fristlosen außerordentlichen Kündigung sowie zur Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen.
(1) Der Sponsoringbetrag ist gemäß folgender Vereinbarung zu leisten: Bei Vertragsunterzeichnung: 50 %; verbleibende 50 % zum Beginn des Hauptsponsoring-Ereignisses. Abweichende Zahlungspläne können schriftlich vereinbart werden.
(2) Sachmittelleistungen sind zu Beginn des Sponsoringzeitraums zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart.
(1) Ordentliche Kündigung: Dieser Vertrag endet automatisch mit Ablauf des vereinbarten Sponsoringzeitraums. Eine ordentliche Kündigung vor Laufzeitende ist ausgeschlossen.
(2) Außerordentliche Kündigung: Jede Partei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Gesponsorte in eine schwere öffentliche Kontroverse gerät, die den Sponsor in erheblichem Maße in Misskredit bringen würde (Image-Klausel), oder wenn der Sponsor seine Zahlungspflichten dauerhaft nicht erfüllt.
(3) Im Kündigungsfall werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet; nicht erbrachte Leistungen sind nicht zu vergüten.
(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Sponsors.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Sponsor Gesponserter
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(Unterschrift / Stempel) (Unterschrift / Stempel)