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Affiliate Vertrag — kostenlose Vorlage

Affiliate-Vereinbarung zwischen Händler und Publisher für Empfehlungsmarketing.

Wie lange gilt ein Klick als Provision-berechtigt

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Affiliate Vertrag — Vorschau
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AFFILIATE-PARTNERSCHAFTSVERTRAG
gemäß §§ 675, 611 ff. BGB i. V. m. § 5a UWG (Kennzeichnungspflicht)
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HÄNDLER / MERCHANT: _______________
_______________
(nachfolgend „Händler")
PUBLISHER / AFFILIATE: _______________
_______________
(nachfolgend „Publisher")
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PRÄAMBEL
Der Händler vertreibt Produkte und/oder Dienstleistungen und beabsichtigt, seinen Vertrieb durch die Einbindung eines Publishers im Rahmen eines leistungsabhängigen Affiliate-Programms zu erweitern. Der Publisher betreibt Internetpräsenzen und/oder Medienkanäle, über die er Zielgruppen des Händlers ansprechen kann. Die Parteien schließen nachstehenden Vertrag zur Regelung ihrer Zusammenarbeit.
§ 1
VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Der Publisher verpflichtet sich, die Produkte und Dienstleistungen des Händlers über seine digitalen Kanäle zu bewerben. Gegenstand der Bewerbung sind insbesondere: _______________.
(2) Der Publisher setzt zu diesem Zweck die vom Händler bereitgestellten Werbemittel (Banner, Textlinks, Produktfeeds, Deeplinks) ein. Der Händler stellt diese Werbemittel in aktueller Form zur Verfügung.
(3) Der Publisher erbringt seine Leistungen als selbstständiger Auftragnehmer. Es besteht kein Weisungs- oder Arbeitsverhältnis.
§ 2
PROVISIONSMODELL
(1) Die Vergütung des Publishers erfolgt ausschließlich leistungsabhängig nach folgendem Modell: Revenue Share — Der Publisher erhält einen prozentualen Anteil am durch ihn generierten Nettoumsatz des Händlers.
(2) Der Provisionssatz beträgt: _______________.
(3) Die Zuordnung eines Abschlusses zum Publisher erfolgt mittels Cookie-Tracking. Die Cookie-Laufzeit beträgt _______________ Tage ab erstem Klick auf den Affiliate-Link (Last-Cookie-wins-Prinzip).
(4) Provisionen entstehen ausschließlich für Abschlüsse, die innerhalb der Cookie-Laufzeit getätigt werden, tatsächlich bezahlt wurden und die handelsübliche Rückgabefrist des Händlers überschritten haben.
§ 3
ABRECHNUNG UND AUSZAHLUNG
(1) Provisionen werden quartalsweise abgerechnet. Der Händler übermittelt dem Publisher eine Provisionsabrechnung bis zum 15. des Folgemonats bzw. -quartals.
(2) Provisionen werden nach Ablauf der jeweiligen Rückgabefrist bestätigt und in der nächsten Abrechnungsperiode zur Auszahlung gebracht. Stornierte oder zurückgegebene Bestellungen werden nicht vergütet.
(3) Bei einem Mindestausschüttungsbetrag von 50 EUR erfolgt die Auszahlung auf das vom Publisher angegebene Konto. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, werden die Provisionen auf die nächste Periode übertragen.
§ 4
PFLICHTEN DES PUBLISHERS
(1) Der Publisher verpflichtet sich, die Werbemittel des Händlers korrekt, vollständig und ohne technische Manipulation einzusetzen. Jede Form der Klick-Inflation, des Cookie-Stuffings oder sonstiger illegitimer Traffic-Generierung ist untersagt.
(2) Der Publisher kennzeichnet alle werblichen Inhalte im Zusammenhang mit diesem Affiliate-Programm gemäß § 5a UWG sowie den einschlägigen medienrechtlichen Vorschriften als Werbung.
(3) Der Publisher unterlässt es, negative oder irreführende Aussagen über den Händler oder dessen Mitbewerber zu machen.
(4) Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Händlers ist dem Publisher untersagt, auf eigene Rechnung bezahlte Suchmaschinenwerbung unter den Markenbegriffen des Händlers zu schalten (Brand-Bidding-Verbot).
§ 5
PFLICHTEN DES HÄNDLERS
(1) Der Händler stellt dem Publisher technisch einwandfreie, aktuell beworbene Werbemittel zur Verfügung und benachrichtigt den Publisher rechtzeitig über Änderungen im Produktangebot oder den Ablauf von Kampagnen.
(2) Der Händler stellt sicher, dass das Tracking-System zuverlässig funktioniert und Conversions korrekt erfasst werden. Bei technischen Ausfällen, die zu Trackingverlusten führen, arbeiten die Parteien an einer kulanzweisen Lösung.
§ 6
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Partei kann ihn mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen.
(2) Der Händler ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Publisher gegen § 4 verstößt oder anderweitig das Affiliate-Programm missbraucht.
(3) Offene, noch nicht bestätigte Provisionen zum Zeitpunkt der Kündigung werden nach Ablauf der jeweiligen Rückgabefrist endabgerechnet und ausgezahlt.
§ 7
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Händlers.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Händler / Merchant Publisher / Affiliate
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift / Stempel) (Unterschrift Publisher)

Häufige Fragen

Wann entsteht der Provisionsanspruch des Affiliates?+

Meist erst mit der tatsächlichen Conversion innerhalb der vereinbarten Cookie-Laufzeit — ein bloßer Klick ohne Abschluss reicht bei CPA- oder RevShare-Modellen in der Regel nicht aus.

Was regelt die Cookie-Laufzeit im Affiliate-Vertrag?+

Sie legt fest, wie lange nach einem Klick eine spätere Conversion noch dem Affiliate zugerechnet wird — typisch sind 30 Tage, andere Zeiträume sind vertraglich frei vereinbar.

Was muss in einem Influencer-Vertrag geregelt werden?+

Die zu erstellenden Inhalte und Formate, Plattformen, Veröffentlichungszeitpunkte, Vergütung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten (#Werbung/#Anzeige), Exklusivitätsregelungen und Haftung bei Rechtsverstößen.

Muss Werbung auf Social Media gekennzeichnet werden?+

Ja, unbedingt. Bezahlte Kooperationen müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Produkte, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Verstöße können mit Abmahnungen und Bußgeldern geahndet werden.

Wem gehören die erstellten Inhalte?+

Das muss im Vertrag geregelt werden. Standardmäßig hält der Ersteller das Urheberrecht. Im Vertrag sollte die Lizenzierung der Nutzungsrechte (Dauer, Plattformen, Nutzungsart, Exklusivität) klar definiert sein.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Affiliate-Marketing: Grundlagen und Vertragsstruktur

Beim Affiliate-Marketing vermittelt der Publisher (Affiliate) Kunden oder Leads an den Advertiser (Merchant) und erhält dafür eine Provision. Der Affiliate-Vertrag regelt die technische Integration (Tracking-Links, Cookies), die Provisionshöhe und -struktur, Zahlungszeitraum, zulässige Werbemittel und Verbote (z.B. kein Spam, keine Markenbietung bei Google Ads). Er schützt den Merchant vor Missbrauch und den Affiliate vor nicht ausgezahlten Provisionen.

Tracking und Provisionsmodelle

Die wichtigsten Provisionsmodelle: Pay-per-Sale (Provision auf realisierte Verkäufe), Pay-per-Lead (Provision für qualifizierte Anfragen wie Formular-Ausfüllungen), Pay-per-Click (Provision pro Klick, heute selten). Das Tracking erfolgt über Cookies oder URL-Parameter. Im Vertrag muss das Cookie-Window definiert werden: Kauft ein Kunde 30 Tage nach dem Klick, erhält der Affiliate noch Provision? 7, 30 oder 90 Tage? Dies ist verhandlungssensitiv und hat großen Einfluss auf die effektive Vergütung.

Zulässige und unzulässige Werbemethoden

Der Merchant hat ein berechtigtes Interesse daran, zu kontrollieren, wie sein Produkt beworben wird. Im Vertrag sollten verbotene Praktiken aufgeführt sein: Irreführende Werbung, Spam, Markenbietung bei Google/Bing Ads (ohne gesonderte Genehmigung), Einsatz von Adware/Popups und Cookie-Stuffing (ohne tatsächlichen Klick zugeordnete Cookies). Verstöße sollten zu sofortiger Kündigung und Rückforderung bereits ausgezahlter Provisionen berechtigen.

Auszahlung und Rückbuchungen

Klären Sie Auszahlungsrhythmus (monatlich, quartalsweise) und Mindestauszahlungsbetrag. Bei Pay-per-Sale ist die Stornierungsrate ein wichtiges Thema: Kauft ein Kunde zurück und erhält eine Erstattung, entfällt die Provision — diese Rückbuchung (Chargeback) muss im Vertrag geregelt sein. Wie lange nach dem Sale kann eine Rückbuchung erfolgen? Normalerweise entsprechend der gesetzlichen Widerrufsfrist (14 Tage) plus Bearbeitungszeit.

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