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Kooperationsvertrag — kostenlose Vorlage

Kooperationsvertrag zwischen Unternehmen für gemeinsame Projekte und Partnerschaften.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Kooperationsvertrag — Vorschau
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KOOPERATIONSVERTRAG
gemäß §§ 705 ff. BGB (Gesellschaft bürgerlichen Rechts analog) i. V. m. §§ 311, 241 BGB
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PARTNER 1: _______________
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(nachfolgend „Partner 1")
PARTNER 2: _______________
_______________
(nachfolgend „Partner 2")
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PRÄAMBEL
Die Parteien sind eigenständige Unternehmen und beabsichtigen, ihre jeweiligen Ressourcen, Kompetenzen und Netzwerke im Rahmen einer zweckgebundenen Kooperation zu bündeln. Diese Vereinbarung begründet keine Gesellschaft, kein Gemeinschaftsunternehmen und kein Arbeitsverhältnis. Jede Partei bleibt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig.
§ 1
ZWECK UND GEGENSTAND DER KOOPERATION
(1) Die Parteien beabsichtigen folgende gemeinsame Zusammenarbeit: _______________.
(2) Ziel der Kooperation ist es, durch gegenseitige Unterstützung einen gemeinsamen Mehrwert zu schaffen, der über die individuellen Möglichkeiten der einzelnen Partei hinausgeht.
(3) Dieser Vertrag regelt ausschließlich die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit. Einzelprojekte und konkrete Aufträge können in gesonderten Leistungsvereinbarungen geregelt werden.
§ 2
BEITRÄGE DER PARTEIEN
(1) Partner 1 erbringt im Rahmen dieser Kooperation folgende Leistungen und Beiträge:
_______________
(2) Partner 2 erbringt im Rahmen dieser Kooperation folgende Leistungen und Beiträge:
_______________
(3) Zusätzliche Leistungen, die über die vorstehenden Beiträge hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
§ 3
GEWINNVERTEILUNG UND VERGÜTUNG
(1) Aus der Kooperation erzielte Erträge und Gewinne werden wie folgt zwischen den Parteien aufgeteilt: gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung (Anlage zu diesem Vertrag).
(2) Kosten, die im Rahmen der Kooperation gemeinsam entstehen, werden vorab schriftlich abgestimmt und entsprechend dem Verteilungsschlüssel aus Absatz 1 aufgeteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Jede Partei trägt die eigenen Kosten ihrer internen Leistungserbringung selbst, soweit diese nicht ausdrücklich als erstattungsfähige Gemeinkosten vereinbart wurden.
§ 4
LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
(1) Dieser Kooperationsvertrag gilt für die Dauer von 24 Monaten ab Unterzeichnung. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Verstößen gegen Vertragspflichten, Insolvenz einer Partei oder nachhaltigem Interessenwegfall.
(3) Im Falle der Kündigung sind laufende Projekte, sofern möglich, geordnet zu einem vereinbarten Stichtag abzuschließen oder zu übergeben.
§ 5
GEHEIMHALTUNG UND VERTRAULICHKEIT
(1) Eine besondere vertragliche Geheimhaltungspflicht ist nicht vereinbart. Beide Parteien sind gleichwohl gehalten, im Umgang mit erkennbar vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei die gebotene Sorgfalt walten zu lassen.
(2) Gesetzliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
§ 6
HAFTUNG
(1) Jede Partei haftet für die Erfüllung ihrer eigenen Beiträge aus § 2. Eine gesamtschuldnerische Haftung besteht nicht.
(2) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.
§ 7
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Partner 1.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Partner 1 Partner 2
_______________
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(Unterschrift / Stempel) (Unterschrift / Stempel)

Häufige Fragen

Was muss in einem Influencer-Vertrag geregelt werden?+

Die zu erstellenden Inhalte und Formate, Plattformen, Veröffentlichungszeitpunkte, Vergütung, Nutzungsrechte, Kennzeichnungspflichten (#Werbung/#Anzeige), Exklusivitätsregelungen und Haftung bei Rechtsverstößen.

Muss Werbung auf Social Media gekennzeichnet werden?+

Ja, unbedingt. Bezahlte Kooperationen müssen eindeutig als Werbung gekennzeichnet sein. Das gilt auch für Produkte, die kostenlos zur Verfügung gestellt wurden. Verstöße können mit Abmahnungen und Bußgeldern geahndet werden.

Wem gehören die erstellten Inhalte?+

Das muss im Vertrag geregelt werden. Standardmäßig hält der Ersteller das Urheberrecht. Im Vertrag sollte die Lizenzierung der Nutzungsrechte (Dauer, Plattformen, Nutzungsart, Exklusivität) klar definiert sein.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.