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Minijob Arbeitsvertrag — kostenlose Vorlage

Rechtssicherer Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte — Minijob nach §8 SGB IV, inkl. Mindestlohn und Urlaubsanspruch.

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,41 €/Stunde (Stand 2024).

Bei 12,41 €/Std. sind maximal ca. 44,7 Stunden/Monat möglich (556 € Grenze).

Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage bei 5-Tage-Woche. Bei weniger Tagen anteilig.

Nur ausfüllen wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Minijob Arbeitsvertrag — Vorschau
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MINIJOB-ARBEITSVERTRAG
(Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)
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ARBEITGEBER: _______________
_______________
(nachfolgend „Arbeitgeber")
ARBEITNEHMER: _______________
_______________
(nachfolgend „Arbeitnehmer")
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§ 1
TÄTIGKEIT UND ARBEITSORT
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem _______________ als _______________ beschäftigt.
(2) Der Arbeitsort ist: _______________.
(3) Das Arbeitsverhältnis wird als geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (Minijob) geführt. Das monatliche Arbeitsentgelt übersteigt die jeweils gültige Geringfügigkeitsgrenze nicht.
§ 2
ARBEITSZEIT UND VERGÜTUNG
(1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt _______________ Stunden.
(2) Die Vergütung beträgt EUR _______________ brutto je Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn gemäß § 1 MiLoG ist stets einzuhalten.
(3) Das monatliche Arbeitsentgelt wird am letzten Werktag des Kalendermonats auf das vom Arbeitnehmer benannte Konto überwiesen.
(4) Überstunden sind im Voraus schriftlich anzuordnen und werden mit dem vereinbarten Stundenlohn vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen.
§ 3
PROBEZEIT
(1) Die ersten sechs (6) Wochen des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
§ 4
URLAUB
(1) Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf _______________ Arbeitstage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr (anteilig nach tatsächlicher Beschäftigungsdauer). Der gesetzliche Mindesturlaub gemäß § 3 BUrlG ist gewährleistet.
(2) Urlaub ist rechtzeitig zu beantragen und bedarf der Genehmigung des Arbeitgebers.
§ 5
ENTGELTFORTZAHLUNG IM KRANKHEITSFALL
(1) Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EFZG für die Dauer von bis zu sechs Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht.
(2) Die Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Ab dem dritten Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
§ 6
SOZIALVERSICHERUNG UND STEUERN
(1) Als geringfügig Beschäftigter ist der Arbeitnehmer grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Er kann jedoch einen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellen (§ 6 Abs. 1b SGB VI).
(2) Der Arbeitgeber entrichtet Pauschalbeiträge an die Minijob-Zentrale (Krankenversicherung: 13 %, Rentenversicherung: 15 % des Arbeitsentgelts sowie pauschale Lohnsteuer, sofern applicable).
(3) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber alle für die Lohnabrechnung erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig zu übermitteln.
§ 7
PFLICHTEN DES ARBEITNEHMERS
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsleistung persönlich, sorgfältig und nach bestem Vermögen zu erbringen.
(2) Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Arbeitgebers sind während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraulich zu behandeln.
§ 8
KÜNDIGUNG
(1) Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB).
(2) Die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB finden Anwendung, soweit keine kürzere Frist während der Probezeit vereinbart ist.
§ 9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch die nächste ihr entsprechende gesetzliche Regelung ersetzt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Arbeitgeber Arbeitnehmer
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Arbeitgeber) (Unterschrift Arbeitnehmer)

Häufige Fragen

Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?+

Gemäß Nachweisgesetz müssen Arbeitsverträge wesentliche Bedingungen schriftlich festhalten: Namen beider Parteien, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen.

Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?+

Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate (§ 622 BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.

Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?+

Ja, mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich zu übergeben (Nachweisgesetz).

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Was ist ein Minijob-Arbeitsvertrag?

Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, bei dem der monatliche Verdienst die Minijob-Grenze von 556 Euro nicht übersteigt (Stand 2024, dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: 2 × 12 × Mindestlohn). Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale (ca. 31 % für gewerbliche Minijobs), Arbeitnehmer sind von der Sozialversicherungspflicht befreit. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist auch für Minijobs dringend empfohlen — und seit dem Nachweisgesetz 2022 de facto verpflichtend.

Pflichtangaben im Minijob-Vertrag

Das Nachweisgesetz (NachwG) schreibt vor, dass Arbeitgeber spätestens am ersten Arbeitstag eine schriftliche Aufzeichnung der wesentlichen Bedingungen aushändigen müssen. Dazu gehören: Name und Anschrift beider Parteien, Beginn und voraussichtliche Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, vereinbarte Arbeitszeit pro Woche, Vergütung und Zahlungsweise sowie Urlaubsanspruch (anteilig: bei 5-Tage-Woche 24 Werktage).

Gesetzlicher Mindestlohn gilt auch für Minijobs

Seit Einführung des Mindestlohns (§ 1 MiLoG) gilt dieser auch für Minijobber ohne Ausnahme. Der Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2025 voraussichtlich 12,82 €/Stunde. Aus dem Mindestlohn und der Minijob-Grenze ergibt sich die maximal zulässige Stundenzahl pro Monat. Bei 12,82 €/h und 556 € Grenze: maximal ca. 43 Stunden/Monat. Überschreitungen müssen im Vertrag geregelt werden.

Urlaub, Kündigung und Zeugnis

Minijobber haben dieselben Rechte wie reguläre Arbeitnehmer: gesetzlicher Urlaubsanspruch (anteilig), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit und Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Die Kündigungsfristen gelten genauso — ohne Probezeit mindestens 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Dokumentieren Sie alles schriftlich, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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