Ausbildungsvertrag — kostenlose Vorlage
Berufsausbildungsvertrag nach BBiG für alle Ausbildungsberufe.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2024?
Im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 € brutto monatlich, mit gesetzlich vorgeschriebenen Steigerungen von 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Jahr gegenüber dem ersten Jahr.
Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit einfach kündigen?
Nein — eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit ausgeschlossen. Es bleibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 BBiG).
Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?
Gemäß Nachweisgesetz müssen Arbeitsverträge wesentliche Bedingungen schriftlich festhalten: Namen beider Parteien, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Nach der Vertragsunterschrift lohnt sich außerdem ein Blick darauf, dein Netto-Gehalt zu berechnen, um zu sehen, was vom vereinbarten Bruttogehalt tatsächlich ankommt.
Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?
Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate (§ 622 BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.
Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?
Ja, mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich zu übergeben (Nachweisgesetz).
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Rechtliche Grundlagen des Ausbildungsvertrags
Der Berufsausbildungsvertrag ist gesetzlich in §§ 10–19 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt und muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, eine Ausfertigung beim zuständigen Berufsbildungsausschuss (z.B. IHK oder HWK) zur Eintragung vorzulegen. Nur eingetragene Ausbildungsverhältnisse berechtigen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen.
Pflichtangaben nach BBiG
Der Ausbildungsvertrag muss nach § 11 BBiG enthalten: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildung), Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit (1–4 Monate), Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung, Dauer des Urlaubs sowie die Voraussetzungen unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann.
Ausbildungsvergütung und Mindestausbildungsvergütung
Seit 2020 gilt das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz mit einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt jährlich und beträgt 2024 für das 1. Ausbildungsjahr 649 €/Monat. Im 2. Jahr +18 %, im 3. Jahr +35 %, im 4. Jahr +40 %. Übertarifliche Vergütungen sind zulässig, Unterschreitungen nicht. Tarifgebundene Betriebe müssen den Tarifvertrag beachten, der meist höhere Sätze vorsieht.
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses
Während der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen und ohne Frist möglich. Danach kann der Auszubildende jederzeit ohne Frist kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder wechseln möchte — allerdings nur nach Beratung durch den Betriebsrat oder die Ausbildungsberatung. Der Ausbildungsbetrieb kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 22 BBiG). Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit nicht möglich.