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Ausbildungsvertrag — kostenlose Vorlage

Berufsausbildungsvertrag nach BBiG für alle Ausbildungsberufe.

Mindestens 1, maximal 4 Monate nach BBiG

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Ausbildungsvertrag — Vorschau
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BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG
gemäß §§ 10 ff. BBiG
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AUSBILDUNGSBETRIEB:
_______________
_______________
Verantwortlicher Ausbilder: _______________
(nachfolgend „Betrieb")
AUSZUBILDENDE(R):
_______________
_______________
Geburtsdatum: _______________
(nachfolgend „Auszubildender")
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PRÄAMBEL
Der Betrieb ist ein gemäß § 27 BBiG geeigneter Ausbildungsbetrieb. Die Parteien schließen gemäß §§ 10 ff. BBiG nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag ab, der der zuständigen Stelle (Kammer) unverzüglich zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorzulegen ist (§ 34 BBiG).
§ 1
AUSBILDUNGSBERUF UND AUSBILDUNGSRAHMENPLAN
(1) Der Betrieb verpflichtet sich, den Auszubildenden in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf
„_______________"
planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so auszubilden, dass das Ausbildungsziel erreicht wird (§ 14 BBiG).
(2) Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Ausbildungsrahmenplan sowie der Ausbildungsordnung für diesen Beruf.
§ 2
AUSBILDUNGSDAUER UND PROBEZEIT
(1) Die Ausbildung beginnt am _______________ und endet am _______________.
(2) Die Probezeit beträgt _______________ Monate und darf einen Monat nicht unterschreiten und vier Monate nicht überschreiten (§ 20 BBiG). Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist beendet werden.
§ 3
AUSBILDUNGSSTÄTTE UND BERUFSSCHULE
(1) Ausbildungsort ist _______________. Fachlich zusammenhängende Ausbildungsabschnitte können in anderen geeigneten Stellen stattfinden.
(2) Der Auszubildende ist verpflichtet, die Berufsschule regelmäßig zu besuchen. Die Berufsschulzeiten gelten als Arbeitszeit.
§ 4
AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
(1) Der Auszubildende erhält folgende monatliche Bruttovergütung:
— 1. Lehrjahr: EUR _______________
— 2. Lehrjahr: EUR _______________
— 3. Lehrjahr (falls zutreffend): EUR _______________
(2) Die Vergütung ist am letzten Werktag des Monats zu zahlen. Sie darf die nach § 17 BBiG vorgesehene Mindestvergütung nicht unterschreiten.
§ 5
URLAUB UND ARBEITSZEIT
(1) Der Urlaubsanspruch beträgt _______________ Arbeitstage pro Kalenderjahr (§ 19 BBiG). Bei Minderjährigen gelten die Regelungen des JArbSchG.
(2) Die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit richtet sich nach dem ArbZG bzw. JArbSchG.
§ 6
PFLICHTEN DES BETRIEBS
(1) Der Betrieb verpflichtet sich, dem Auszubildenden alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BBiG).
(2) Der Betrieb stellt dem Auszubildenden kostenlos alle notwendigen Ausbildungsmittel zur Verfügung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG).
§ 7
PFLICHTEN DES AUSZUBILDENDEN
(1) Der Auszubildende verpflichtet sich, die angebotenen Ausbildungsmaßnahmen zu nutzen, die übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, die Berufsschule zu besuchen, Weisungen zu befolgen und Betriebsgeheimnisse zu wahren (§ 13 BBiG).
(2) Schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtshefte) sind ordnungsgemäß zu führen.
§ 8
KÜNDIGUNG
(1) Nach Ablauf der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist oder vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zur Aufgabe der Berufsausbildung oder für den Wechsel in eine andere Berufsausbildung gekündigt werden (§ 22 BBiG).
(2) Die Kündigung muss schriftlich und bei einer Kündigung aus wichtigem Grund unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
§ 9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gelten das BBiG, das JArbSchG (soweit anwendbar) sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Ausbildungsbetrieb Auszubildende(r)
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift Betrieb/Ausbilder) (Unterschrift Auszubildende(r))
Bei Minderjährigen auch:
_________________________
(Unterschrift gesetzl. Vertreter/in)

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2024?+

Im ersten Ausbildungsjahr mindestens 649 € brutto monatlich, mit gesetzlich vorgeschriebenen Steigerungen von 18 % im zweiten, 35 % im dritten und 40 % im vierten Jahr gegenüber dem ersten Jahr.

Kann der Ausbildungsbetrieb nach der Probezeit einfach kündigen?+

Nein — eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit ausgeschlossen. Es bleibt nur die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (§ 22 BBiG).

Was muss ein Arbeitsvertrag enthalten?+

Gemäß Nachweisgesetz müssen Arbeitsverträge wesentliche Bedingungen schriftlich festhalten: Namen beider Parteien, Beginn und Dauer, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Entgelt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Nach der Vertragsunterschrift lohnt sich außerdem ein Blick darauf, dein Netto-Gehalt zu berechnen, um zu sehen, was vom vereinbarten Bruttogehalt tatsächlich ankommt.

Wie lang ist die gesetzliche Probezeit?+

Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 6 Monate (§ 622 BGB). In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von beiden Seiten gekündigt werden.

Gilt ein mündlicher Arbeitsvertrag?+

Ja, mündliche Arbeitsverträge sind grundsätzlich wirksam. Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, die wesentlichen Arbeitsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich zu übergeben (Nachweisgesetz).

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Rechtliche Grundlagen des Ausbildungsvertrags

Der Berufsausbildungsvertrag ist gesetzlich in §§ 10–19 BBiG (Berufsbildungsgesetz) geregelt und muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich abgeschlossen und von beiden Parteien unterschrieben werden. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, eine Ausfertigung beim zuständigen Berufsbildungsausschuss (z.B. IHK oder HWK) zur Eintragung vorzulegen. Nur eingetragene Ausbildungsverhältnisse berechtigen zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen.

Pflichtangaben nach BBiG

Der Ausbildungsvertrag muss nach § 11 BBiG enthalten: Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte (überbetriebliche Ausbildung), Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit, Dauer der Probezeit (1–4 Monate), Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung, Dauer des Urlaubs sowie die Voraussetzungen unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann.

Ausbildungsvergütung und Mindestausbildungsvergütung

Seit 2020 gilt das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz mit einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt jährlich und beträgt 2024 für das 1. Ausbildungsjahr 649 €/Monat. Im 2. Jahr +18 %, im 3. Jahr +35 %, im 4. Jahr +40 %. Übertarifliche Vergütungen sind zulässig, Unterschreitungen nicht. Tarifgebundene Betriebe müssen den Tarifvertrag beachten, der meist höhere Sätze vorsieht.

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

Während der Probezeit ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen und ohne Frist möglich. Danach kann der Auszubildende jederzeit ohne Frist kündigen, wenn er die Ausbildung aufgeben oder wechseln möchte — allerdings nur nach Beratung durch den Betriebsrat oder die Ausbildungsberatung. Der Ausbildungsbetrieb kann nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 22 BBiG). Eine ordentliche Kündigung durch den Betrieb ist nach der Probezeit nicht möglich.

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