Gesellschaftsvertrag GbR — kostenlose Vorlage
Gesellschaftsvertrag für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) — Gründung, Einlagen, Gewinnverteilung und Geschäftsführung rechtssicher regeln.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Wann benötige ich AGB?
Sobald du gegenüber Kunden standardisierte Vertragsklauseln verwendest. AGB gelten für alle Verbraucher und Unternehmen, mit denen du regelmäßig Geschäfte schließt. Fehlen wirksame AGB, greifen die gesetzlichen Vorschriften.
Was sind typische Inhalte von AGB?
Leistungsbeschreibung, Preise und Zahlungsbedingungen, Liefer- und Leistungsbedingungen, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Widerrufsbelehrung (Verbrauchergeschäfte), Datenschutzhinweise und Gerichtsstand.
Können AGB-Klauseln unwirksam sein?
Ja. AGB-Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB), überraschend sind oder gegen Transparenzgebote verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt ist empfohlen.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Was ist eine GbR und wann braucht man einen Gesellschaftsvertrag?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach §§ 705 ff. BGB ist die einfachste Form des gemeinsamen Wirtschaftens. Zwei oder mehr Personen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Technisch entsteht eine GbR bereits durch konkludentes Handeln (z.B. gemeinsame Buchführung). Ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag gilt das gesetzliche Regelwerk — das oft nicht den Wünschen der Gesellschafter entspricht. Deshalb sollte jede GbR einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag haben.
Pflichtangaben und wichtige Klauseln
Ein vollständiger GbR-Gesellschaftsvertrag sollte regeln: Gesellschaftszweck, Einlagen jedes Gesellschafters (Geld, Sacheinlagen, Arbeitsleistung), Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung), Beschlussfassung (Einstimmigkeit oder Mehrheit), Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausscheidensregelungen bei Tod oder Kündigung, Konkurrenzverbot sowie Auflösung der Gesellschaft.
Haftung in der GbR
Alle GbR-Gesellschafter haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen (§ 721 BGB n.F. bzw. § 128 HGB analog) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet: Jeder Gesellschafter kann für alle Schulden der GbR in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Dieser Haftungsaspekt ist der wichtigste Unterschied zu einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH. Im Gesellschaftsvertrag sollten daher klare interne Ausgleichsansprüche geregelt sein.
GbR vs. UG/GmbH: Wann wechseln?
Die GbR eignet sich ideal für kleinere Kooperationen, Freiberufler-Partnerschaften und projektbezogene Zusammenschlüsse ohne erhebliches Haftungsrisiko. Sobald größere Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Geschäftsrisiken ins Spiel kommen, empfiehlt sich der Wechsel zur UG (ab 1 € Stammkapital) oder GmbH (25.000 € Stammkapital, davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen). Eine UG oder GmbH schützt das Privatvermögen der Gesellschafter.