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unternehmensrecht

Gesellschaftsvertrag GbR — kostenlose Vorlage

Gesellschaftsvertrag für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) — Gründung, Einlagen, Gewinnverteilung und Geschäftsführung rechtssicher regeln.

Kann auch als Sacheinlage geleistet werden.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Gesellschaftsvertrag GbR — Vorschau
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GESELLSCHAFTSVERTRAG
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
gemäß §§ 705 ff. BGB
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GESELLSCHAFTER 1: _______________
_______________
(nachfolgend „Gesellschafter 1")
GESELLSCHAFTER 2: _______________
_______________
(nachfolgend „Gesellschafter 2")
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§ 1
GESELLSCHAFTSNAME UND ZWECK
(1) Die Gesellschaft führt den Namen: _______________.
(2) Zweck der Gesellschaft ist: _______________.
(3) Die Gesellschaft beginnt ihre Tätigkeit am _______________.
(4) Die Gesellschaft hat keinen bestimmten Sitz im rechtlichen Sinne; Geschäftsanschrift ist die Adresse von Gesellschafter 1.
§ 2
KAPITALEINLAGEN UND GESELLSCHAFTSVERMÖGEN
(1) Gesellschafter 1 erbringt eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR _______________.
(2) Gesellschafter 2 erbringt eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR _______________.
(3) Die Einlagen sind innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss auf ein von der Gesellschaft zu eröffnendes Gemeinschaftskonto einzuzahlen.
(4) Das eingebrachte Vermögen sowie alle künftig erwirtschafteten Vermögenswerte werden gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen (§ 718 BGB).
§ 3
GESCHÄFTSFÜHRUNG UND VERTRETUNG
(1) Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschluss der Gesellschafter nach Kapitalanteilen getroffen.
(2) Für außergewöhnliche Geschäfte (Aufnahme von Darlehen über EUR 5.000, Erwerb oder Veräußerung von Grundvermögen, Aufnahme neuer Gesellschafter) ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.
§ 4
GEWINN- UND VERLUSTVERTEILUNG
(1) Gewinne und Verluste der Gesellschaft werden gemäß gesonderter schriftlicher Vereinbarung der Gesellschafter verteilt.
(2) Die Verteilung erfolgt nach Aufstellung des Jahresabschlusses. Entnahmen unterjährig bedürfen der Zustimmung beider Gesellschafter.
§ 5
BUCHFÜHRUNG UND JAHRESABSCHLUSS
(1) Die Gesellschaft führt ordnungsgemäße Bücher entsprechend den steuerlichen Anforderungen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
(2) Jeder Gesellschafter hat das Recht, jederzeit Einsicht in die Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu nehmen.
§ 6
GESELLSCHAFTERBESCHLÜSSE
(1) Beschlüsse der Gesellschafter werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Gesellschafterversammlungen sind mit einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.
(2) Beschlüsse über Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Einstimmigkeit.
§ 7
TOD, INSOLVENZ ODER AUSSCHEIDEN EINES GESELLSCHAFTERS
(1) Der Tod, die Insolvenz oder die Geschäftsunfähigkeit eines Gesellschafters führt nicht automatisch zur Auflösung der Gesellschaft. Die verbleibenden Gesellschafter können die Gesellschaft fortführen.
(2) Der ausscheidende Gesellschafter oder seine Rechtsnachfolger haben Anspruch auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 738 BGB.
§ 8
KÜNDIGUNG UND AUFLÖSUNG
(1) Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft mit einer Frist von _______________ kündigen (§ 723 BGB).
(2) Bei Kündigung oder Auflösung wird die Gesellschaft abgewickelt (§§ 730 ff. BGB). Nach Begleichung aller Verbindlichkeiten wird das verbleibende Vermögen nach den Regelungen in § 4 dieses Vertrages verteilt.
§ 9
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung aller Gesellschafter.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die ihr am nächsten kommende wirksame Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ort, Datum: _______________________ Ort, Datum: _______________________
Gesellschafter 1 Gesellschafter 2
_______________
_________________________ _________________________
(Unterschrift) (Unterschrift)

Häufige Fragen

Wann benötige ich AGB?+

Sobald du gegenüber Kunden standardisierte Vertragsklauseln verwendest. AGB gelten für alle Verbraucher und Unternehmen, mit denen du regelmäßig Geschäfte schließt. Fehlen wirksame AGB, greifen die gesetzlichen Vorschriften.

Was sind typische Inhalte von AGB?+

Leistungsbeschreibung, Preise und Zahlungsbedingungen, Liefer- und Leistungsbedingungen, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung, Widerrufsbelehrung (Verbrauchergeschäfte), Datenschutzhinweise und Gerichtsstand.

Können AGB-Klauseln unwirksam sein?+

Ja. AGB-Klauseln sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB), überraschend sind oder gegen Transparenzgebote verstoßen. Eine rechtliche Prüfung durch einen Anwalt ist empfohlen.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Was ist eine GbR und wann braucht man einen Gesellschaftsvertrag?

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach §§ 705 ff. BGB ist die einfachste Form des gemeinsamen Wirtschaftens. Zwei oder mehr Personen schließen sich zusammen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Technisch entsteht eine GbR bereits durch konkludentes Handeln (z.B. gemeinsame Buchführung). Ohne schriftlichen Gesellschaftsvertrag gilt das gesetzliche Regelwerk — das oft nicht den Wünschen der Gesellschafter entspricht. Deshalb sollte jede GbR einen maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrag haben.

Pflichtangaben und wichtige Klauseln

Ein vollständiger GbR-Gesellschaftsvertrag sollte regeln: Gesellschaftszweck, Einlagen jedes Gesellschafters (Geld, Sacheinlagen, Arbeitsleistung), Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung), Beschlussfassung (Einstimmigkeit oder Mehrheit), Aufnahme neuer Gesellschafter, Ausscheidensregelungen bei Tod oder Kündigung, Konkurrenzverbot sowie Auflösung der Gesellschaft.

Haftung in der GbR

Alle GbR-Gesellschafter haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen (§ 721 BGB n.F. bzw. § 128 HGB analog) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Das bedeutet: Jeder Gesellschafter kann für alle Schulden der GbR in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Dieser Haftungsaspekt ist der wichtigste Unterschied zu einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH. Im Gesellschaftsvertrag sollten daher klare interne Ausgleichsansprüche geregelt sein.

GbR vs. UG/GmbH: Wann wechseln?

Die GbR eignet sich ideal für kleinere Kooperationen, Freiberufler-Partnerschaften und projektbezogene Zusammenschlüsse ohne erhebliches Haftungsrisiko. Sobald größere Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder Geschäftsrisiken ins Spiel kommen, empfiehlt sich der Wechsel zur UG (ab 1 € Stammkapital) oder GmbH (25.000 € Stammkapital, davon 12.500 € bei Gründung einzuzahlen). Eine UG oder GmbH schützt das Privatvermögen der Gesellschafter.

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