Erbrecht — Vertragsvorlagen
Das Erbrecht regelt, wie Vermögen nach dem Tod einer Person übertragen wird. Die gesetzliche Erbfolge greift automatisch, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist: Ehepartner und Kinder erben vorrangig. Erbverträge sind notarpflichtig (§ 2276 BGB) und können — anders als ein Testament — nicht einseitig widerrufen werden; sie binden alle Parteien. Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen auch bei Enterbung einen Mindestanteil am Nachlass (§ 2303 BGB). Für eine rechtssichere Nachlassplanung empfehlen wir die Beratung durch einen Erbrechtsanwalt oder Notar. Die hier angebotenen Vorlagen dienen als informatorischer Einstieg — sie ersetzen keine notarielle Beurkundung. Bitte konsultieren Sie für verbindliche erbrechtliche Dokumente immer einen Fachmann.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.