Schenkungsvertrag — kostenlose Vorlage
Schenkung von Geld, Immobilien oder Gegenständen rechtssicher dokumentieren — auch für Schenkungen innerhalb der Familie.
Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.
Häufige Fragen
Muss eine Schenkung notariell beurkundet werden?
Nur ein bloßes Schenkungsversprechen für die Zukunft bedarf der notariellen Form (§ 518 BGB) — ist die Schenkung bereits vollzogen, ist sie formlos wirksam.
Kann eine Schenkung zurückgefordert werden?
Ja, bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB) oder wenn der Schenker nachträglich verarmt und die Schenkung zur Bestreitung des eigenen Unterhalts benötigt (§ 528 BGB).
Muss ein Darlehensvertrag schriftlich sein?
Nein, Privatdarlehen sind grundsätzlich auch mündlich gültig. Für Beweiszwecke und zur Vermeidung von Streitigkeiten ist ein schriftlicher Vertrag mit Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsplan jedoch unbedingt empfohlen.
Müssen auf private Darlehen Zinsen erhoben werden?
Nein, ein zinsloses Darlehen ist möglich. Bei Darlehen innerhalb der Familie sollte jedoch geprüft werden, ob schenkungsteuerrechtliche Aspekte zu beachten sind.
Was passiert, wenn der Darlehensnehmer nicht zurückzahlt?
Mit einem schriftlichen Darlehensvertrag hast du einen Vollstreckungstitel, wenn du gerichtlich vorgehst. Ein notariell beurkundeter Vertrag ermöglicht sogar die sofortige Zwangsvollstreckung ohne vorherige Klage.
Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?
Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.
In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?
Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.
Brauche ich ein Konto?
Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.
Wie lange dauert die Erstellung?
Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.
Schenkung und Schenkungsteuer
Eine Schenkung (§ 516 BGB) ist die unentgeltliche Zuwendung aus dem Vermögen des Schenkers an den Beschenkten. Schenkungen zwischen lebenden Personen sind grundsätzlich schenkungsteuerlichpflichtig (ErbStG). Es bestehen jedoch Freibeträge: Zwischen Ehegatten 500.000 €, zwischen Eltern und Kindern 400.000 € alle 10 Jahre. Übersteigt die Schenkung den Freibetrag, muss sie dem Finanzamt gemeldet werden. Ein schriftlicher Schenkungsvertrag hilft, den Zeitpunkt und Wert der Schenkung zu dokumentieren.
Handschenkung vs. Schenkungsversprechen
Die sofortige Übergabe (Handschenkung) bedarf keiner besonderen Form — sie ist mit Übergabe des Gegenstands vollzogen. Ein Schenkungsversprechen (zukünftige Schenkung) hingegen muss notariell beurkundet werden (§ 518 BGB), um wirksam zu sein. Wird ein Schenkungsversprechen ohne Notar schriftlich vereinbart, ist es unwirksam. Ausnahme: Das Versprechen wird durch Vollzug (tatsächliche Übergabe) nachträglich wirksam.
Widerruf und Rückforderung
Der Schenker kann eine vollzogene Schenkung nur in engen Ausnahmen zurückfordern: bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB), wenn der Schenker nach der Schenkung in Not gerät (§ 528 BGB) oder wenn die Schenkung unter einer Auflage gemacht wurde und der Beschenkte die Auflage nicht erfüllt. "Grober Undank" erfordert eine schwerwiegende Verfehlung — Schweigen oder Unhöflichkeit reichen nicht aus. Ein testamentarischer Widerruf ist nicht möglich.
Schenkungsvertrag als Beweismittel
Auch wenn die meisten Schenkungen ohne schriftlichen Vertrag gültig sind, empfiehlt sich ein schriftlicher Schenkungsvertrag für größere Vermögensgegenstände: Er dokumentiert den Schenkungszeitpunkt für steuerliche Zwecke, belegt die Freiwilligkeit (relevant bei Scheidung oder Erbstreitigkeiten) und kann Auflagen (z.B. Wohnrecht, Pflegeverpflichtung) rechtssicher festhalten. Bei Immobilienschenkungen ist die notarielle Beurkundung ohnehin Pflicht.