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familienrecht

Ehevertrag — kostenlose Vorlage

Ehevertrag für Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder individuelle Regelungen.

Eigene Felder & Abschnitte

Fehlt etwas im Formular? Füge eigene Angaben oder ganze Vertragsabschnitte hinzu — sie werden im fertigen Vertrag berücksichtigt.

Hinweis: Diese Vorlage wurde von KI generiert und ist kein Ersatz für Rechtsberatung. Bitte konsultiere für wichtige Rechtsfragen einen zugelassenen Rechtsanwalt.

Ehevertrag — Vorschau
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EHEVERTRAG
gemäß §§ 1408 ff. BGB
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⚠ WICHTIGER HINWEIS: Dieser Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der
notariellen Beurkundung gemäß § 1410 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit
beider Ehegatten. Dieses Dokument dient ausschließlich als Vorentwurf zur
Vorbereitung der notariellen Beurkundung.
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PARTNER 1: _______________
_______________
PARTNER 2: _______________
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PRÄAMBEL
Die Ehegatten beabsichtigen, ihre güter- und unterhaltsrechtlichen Verhältnisse abweichend vom gesetzlichen Regelfall zu regeln. Sie schließen diesen Ehevertrag in Kenntnis seiner weitreichenden rechtlichen Wirkungen ab. Beide wurden auf die Möglichkeit individueller Rechtsberatung hingewiesen.
§ 1
GÜTERSTAND
(1) Die Ehegatten vereinbaren als ehelichen Güterstand:
Vollständiger Ausschluss des Zugewinnausgleichs (§ 1408 Abs. 1 BGB). Eine Verrechnung der während der Ehe erzielten Vermögenszuwächse findet bei Beendigung der Ehe nicht statt.
§ 2
NACHEHELICHER UNTERHALT
(1) Nachehelicher Unterhalt:
Individuelle Unterhaltsvereinbarung gemäß gesonderter notarieller Urkunde.
§ 3
VERSORGUNGSAUSGLEICH
(1) Die Ehegatten schließen den Versorgungsausgleich gemäß § 8 VersAusglG aus. Diese Regelung bedarf notarieller Beurkundung und ist auf Wirksamkeit im Rahmen der richterlichen Inhaltskontrolle zu prüfen.
§ 4
SONSTIGE REGELUNGEN
(1) Weitere gesonderte Regelungen wurden nicht getroffen.
§ 5
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Dieser Vertrag ist notariell zu beurkunden; ohne Beurkundung ist er nichtig (§ 1410 BGB). Änderungen bedürfen ebenfalls der notariellen Form.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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[Ort, Datum — notariell zu ergänzen]
Partner 1 Partner 2
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_________________________ _________________________
(Unterschrift vor Notar) (Unterschrift vor Notar)
Notar: _________________________

Häufige Fragen

Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch geschlossen werden?+

Ja, jederzeit während der Ehe — er muss wie vor der Hochzeit notariell beurkundet werden (§ 1410 BGB), eine nachträgliche Anpassung ist grundsätzlich unproblematisch möglich.

Was kostet die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags?+

Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen der Ehepartner (Geschäftswert) und sind gesetzlich in der Gebührenordnung für Notare festgelegt.

Müssen Eheverträge notariell beurkundet werden?+

Ja, zwingend. Eheverträge müssen gemäß § 1410 BGB bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar abgeschlossen werden. Ohne Beurkundung ist der Vertrag unwirksam.

Was kann ein Ehevertrag regeln?+

Den Güterstand (z.B. Gütertrennung statt gesetzlicher Zugewinngemeinschaft), Unterhaltsregelungen, den Versorgungsausgleich, Erbschaftsregelungen sowie Regelungen für den Scheidungsfall.

Wann sollte man einen Ehevertrag schließen?+

Idealerweise vor der Heirat. Er kann aber auch während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Besonders sinnvoll bei Selbstständigen, großen Vermögensunterschieden oder Unternehmensbeteiligungen.

Sind die Vertragsvorlagen rechtssicher?+

Die Vorlagen basieren auf dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB Stand 2024) und sind für typische Vertragssituationen geeignet. Für komplexe oder besonders wichtige Verträge empfehlen wir zusätzlich die Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt.

In welchem Format kann ich den Vertrag herunterladen?+

Du kannst deinen Vertrag als PDF oder als bearbeitbares Word-Dokument (.docx) herunterladen — beides komplett kostenlos.

Brauche ich ein Konto?+

Nein. Du kannst deinen Vertrag ohne Registrierung oder Konto erstellen und herunterladen. Es werden keine dauerhaften persönlichen Daten gespeichert.

Wie lange dauert die Erstellung?+

Das Ausfüllen der Felder dauert ca. 2–3 Minuten. Die KI generiert danach den vollständigen, personalisierten Vertrag in wenigen Sekunden.

Warum einen Ehevertrag schließen?

Ohne Ehevertrag gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Bei Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner ausgeglichen, unabhängig davon, wer wie viel eingebracht hat. Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll bei großen Vermögensunterschieden, Unternehmensbeteiligungen, bereits vorhandenem Vermögen oder wenn ein Partner für die Familie beruflich zurücksteckt und die finanziellen Folgen im Trennungsfall individuell geregelt werden sollen — statt sich auf die gesetzliche Regelung zu verlassen.

Notarielle Beurkundung ist zwingend (§ 1410 BGB)

Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner vor einem Notar beurkundet wird (§ 1410 BGB). Eine privatschriftliche Vereinbarung — auch wenn beide Seiten unterschrieben haben — ist rechtlich unwirksam und im Streitfall nicht durchsetzbar. Diese Vorlage dient daher als strukturierte Grundlage für das Gespräch mit dem Notar, nicht als fertiges Rechtsdokument. Die Notarkosten richten sich nach dem Vermögen der Partner (Geschäftswert) und sind gesetzlich festgelegt.

Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich

Die drei zentralen Regelungsbereiche eines Ehevertrags sind: der Güterstand (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Zugewinnausschluss nur für den Scheidungsfall), der nacheheliche Unterhalt (gesetzliche Regelung, gegenseitiger Verzicht oder individuelle Staffelung) sowie der Versorgungsausgleich, bei dem Rentenanwartschaften aus der Ehezeit hälftig geteilt werden. Jeder dieser Punkte kann individuell angepasst werden — pauschale Rundum-Verzichte sind jedoch rechtlich riskant.

Grenzen der Vertragsfreiheit (Kernbereichslehre)

Der Bundesgerichtshof hat mit der sogenannten Kernbereichslehre Grenzen gesetzt: Regelungen, die einen Partner einseitig und unzumutbar benachteiligen — etwa ein vollständiger Verzicht auf Betreuungsunterhalt bei gemeinsamen Kindern trotz absehbarer wirtschaftlicher Schieflage — können bei richterlicher Ausübungskontrolle unwirksam sein. Besonders bei ungleicher Verhandlungsmacht (z. B. kurz vor der Hochzeit, in der Schwangerschaft) prüfen Gerichte streng. Ein ausgewogener, für beide Seiten fair verhandelter Vertrag hält einer späteren Überprüfung deutlich eher stand.